Als Steueranwälte sind wir auf streitige Verfahren bei den Finanzämtern und Finanzgerichten spezialisiert, wenn nötig führen wir Ihr Verfahren bis in die höchste Instanz.
Wir sind für Sie tätig in Fällen von:
- Interessenvertretung bei Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden, bezüglich Aussetzung der Vollziehung, Stundung, des Vollstreckungsschutzes und des Erlassverfahrens
- Prozessvertretung vor deutschen Finanzgerichten (Klage und Aussetzungsverfahren)
- Verhandlung und Lösung von komplexen Steuerproblemen, insbesondere bei streitigen Betriebsprüfungen
- Maßnahmen zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Maßnahmen zur Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen (wie zum Beispiel Kontopfändungen) - Abwehr von Haftungsbescheiden für Geschäftsführer und Vorstände
Durch unsere Erfahrung in der verfahrensrechtlichen Streitführung stellen wir sicher, dass der Sachverhalt und die steuerliche Rechtslage im Verfahren beim Finanzamt oder vor einem Finanzgericht optimal vorgetragen werden und vermeiden häufige Fehler in der Prozessführung durch unvollständig vorgetragene Sachverhalte, fehlende Beweisangebote, Vermischung von Sachverhalt und Rechtsausführungen, etc.Auch verfahrene Situationen können so oft zum Erfolg geführt werden!
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Ihnen fehlt es an Zeit einen Prozess gründlich vorzubereiten oder Sie möchten die Chancen für Ihren Mandanten durch eine zweite Meinung erhöhen? Wir sichern Ihnen Mandatsschutz zu. Sprechen Sie uns gerne jederzeit an.