Wir sind als Steueranwälte darauf spezialisiert Sie beim Vorwurf der Steuerhinterziehung zu verteidigen oder bei der Frage, ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist, zu beraten.

Steuerstrafverteidigung wird über das Steuerrecht geführt.  Es ist daher unerlässlich, dass ihr Berater im Steuerrecht nicht nur Randkenntnisse hat, sondern Spezialist ist. Gleichzeitig sind sichere Kenntnisse im Strafrecht erforderlich. Das bieten wir Ihnen  als Rechtsanwälte und Steuerberater.

Nutzen Sie Ihre Verteidigungsmöglichkeiten! Je länger Sie abwarten, desto geringer werden die Optionen auf den Ausgang des Steuerstrafverfahrens Einfluss zu nehmen. Idealerweise klären Sie Ihre Steuerposition im vornherein, um sich selbst vor den negativen Folgen eines Steuerstrafverfahrens zu schützen. Ist dies nicht (mehr) möglich, nutzen wir das nichtöffentliche Vorverfahren zur Gestaltung Ihrer Verteidigung.

Das Strafmaß hängt entscheidend von der (vermeidlich) hinterzogenen Steuer ab. Als Spezialisten für streitige Verfahren klären wir für Sie die Rechtsfragen – notfalls in einem Verfahren vor den Finanzgerichten.

Mit unserem Team aus Spezialisten/Rechtsanwälten – bestehend aus Fachanwälten für Strafrecht und Steuerecht sowie Steuerberatern – können wir Sie sowohl bei umfangreichen Verfahren, als auch bei – vermeidlich – kleineren Vorwürfen beraten und verteidigen. Ziel unserer Tätigkeit ist die Verhinderung oder Minimierung der strafrechtlichen Sanktion und die Minimierung der nachzuzahlenden Steuer.

Eine Schnittstellenberatung ist für uns selbstverständlich und  erfolgt in Fällen, in denen steuerstrafrechtliche Aspekte in Verbindung mit weiteren Wirtschaftsstrafdelikten auftreten (z.B. in Korruptionsfällen, Vorwurf der Urkundenfälschung).

 

Tätigkeitsschwerpunkte im Steuerstrafrecht

  • Umfassende Beratung in allen Steuer-, Bilanz-, Insolvenz- und Wirtschaftsdelikten
  • Strafbefreiende Selbstanzeige
  • Interessenwahrnehmung gegenüber der Steuerfahndung
  • Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren
  • Tatsächliche Verständigung im Strafverfahren
  • Verteidigung vor Strafrichter, Schöffengericht und Strafkammern

 

Sie sind Steuerberater-Kollege?

Sie haben sich entschieden, dass es für Ihren Mandanten das Beste ist ein Steuerstrafverfahren durch spezialisierte Kollegen begleiten zu lassen. Wir sichern Ihnen Mandatsschutz zu. Sprechen Sie uns gerne jederzeit an.