Die Finanzminister der Länder haben sich am 27.3.14 für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen ausgesprochen. Die Voraussetzungen, um die Straffreiheit zu erlangen, sollen weiter verschärft werden. Rechtliche Details

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Der VGH Rheinland-Pfalz hat in einer Entscheidung vom 24.2.14 die Verwertbarkeit der angekauften Steuerdaten-CD noch für zulässig gehalten und die Verfassungsbeschwerde gegen einen auf diese Informationen gestützten Durchsuchungsbeschluss als unbegründet

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